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VI. Jahrgang. No. 111.
Neueste Mittheilungen.
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absolute Mehrheitsprincip, nur seine Kraft erproben wollen, und nun ihm das Schicksal Frankreichs als Beute zufällt, weiß er nicht, was er damit anfangen soll. Grevy wurde als Nachfolger des Marschalls Mac Mahon am 30. Januar 1879 mit 563 von 713 Stimmen zum Präsidenten der Republik erwählt, am 28. December 1885 erfolgte seine Wiederwahl mit 457 von 589 Stimmen. Allerdings war bei diesem zweiten Wahlact die Zahl der abgegebenen Stimmen aus den oben genannten Gründen erheblich geringer; dies ändert aber nichts an der Thatsache, daß ihm die höchste Würde, welche Frankreich zu vergeben hat, zum zweiten Male auf sieben Jahre anvertraut war. Das parlamentarische System, durch welches er jetzt fällt, hat er erst in solchem Umfange zum herrschenden werden lassen, und wie er sich bei seinem ersten Amtsantritt diesem „großen Gesetze des parlamentarischen Systems aufrichtig ergeben erklärte", wird er sich auch diesem „freien Spiel der Kräfte" beugen müssen, wenn es sich jetzt endgültig gegen ihn wendet. Er, der sich während seiner ganzen Amtsdauer fast peinlich gehütet hat, einen persönlichen Einfluß geltend zu machen, welchen die Verfassung dem Präsidenten der Republik nicht zuerkennt, sieht sich jetzt plötzlich als Opfer einer Situation, die er nicht verschuldet und nicht herbeigeführt hat. Immerhin aber scheint die jetzige Krisis die Warnung bekräftigen zu sollen, welche Thiers einst dem radicalen Treiben entgegenrief: die Republik wird conservativ sein, oder – sie wird nicht sein! Ueber die Ausführung des neuen Reichstagsgebäudes ist dem Reichstag eine Denkschrift zugegangen, der wir Folgendes entnehmen: Die nächste Aufgabe, welche sich an die Feststellung der Grundrißanordnungen anschloß, war die Durcharbeitung der Architectur für die Straßen- und Hoffronten. Bei der maßgebenden Bedeutung der Architecturformen für die äußere Gesammtwirkung des Bauwerkes erschien es geboten, die Entwürfe des Architecten auch in diesem vorgeschrittenen Zeitpunkte nochmals einer eingehenden Beurtheilung durch die Königlich preußische Academie des Bauwesens unterziehen zu lassen. Die Academie stimmte im Großen und Ganzen den Vorlagen zu und erhob nur in Einzelpunkten Erinnerungen, welche zu einer wiederholten Prüfung und zu angemessenen, die Wünsche der Academie berücksichtigenden Abänderungen in Einzelheiten führten. In der aus diesen Arbeiten hervorgegangenen Gestalt haben die Entwürfe die Billigung der Reichstagsbaucommission erfahren und unter dem 15. November 1886 die Kaiserliche Genehmigung erhalten. Die damit festgestellten Architecturformen behalten den Character der früheren, auch an den Reichstag gelangten Vorlagen bei und werden vornehmlich durch eine Vereinfachung der architectonischen Einzelformen sowie durch eine Steigerung der Höhenabmessungen sich unterscheiden. Auf eine Vereinfachung der architectonischen Formen im Sinne einer edlen und ruhigen Monumentalität war von der Academie des Bauwesens bei wiederholten Gelegenheiten hingewiesen worden. Die Steigerung der Höhenabmessungen ergab sich als nothwendig in Folge eingehender, mit practischen Versuchen verbundenen Erwägungen über die Wirkungen der früher gewählten Abmessungen gegenüber den weiträumigen Verhältnissen der Umgebungen des Baues. Nach den jetzigen Feststellungen wird die Höhe, bis zur Oberkante des Hauptgesimses gemessen, sich für den eigentlichen Baukörper auf 26,5 Meter, d. i. nicht ganz die Höhe des zu 28 Meter ansteigenden Baukörpers des hiesigen Königlichen Schlosses, für die Eckthürme auf 40 Meter stellen. Schon im Verlaufe der auf die Durchbildung der Architectur bezüglichen Arbeiten trat das Bedürfniß hervor, über Material und Farbe der äußeren Steinbekleidung des Baues sich schlüssig zu machen. Auf Grund sorgfältiger, durch die örtliche Besichtigung hervorragender Steinbrüche in verschiedenen Landestheilen unterstützter Untersuchungen der leitenden Architecten, deren Ergebniß unter Anschluß zahlreicher Steinproben der Reichstagsbaucommission vorgelegt wurde, ist in Uebereinstimmung mit einem Gutachten der Königlich preußischen Academie des Bauwesens nach den von der Reichstagsbaucommission gebilligten Vorschlägen der Architecten für die Bekleidung des Sockels die Wahl eines blaugrauen Granites und für die Bekleidung der Fronten im Uebrigen die Wahl eines hellgrauen Sandsteins durch Kaiserlichen Erlaß vom 11. März 1885 genehmigt worden. Der Sockelgranit wurde aus geeigneten Brüchen des Fichtelgebirges, der Sandstein wird aus den leistungsfähigsten der dafür geeigneten deutschen Brüche, theils von Schlesien, theils von den Weserbergen, theils von Unterfranken her bezogen. Die Räume des Erdgeschosses sind durchgängig überwölbt. In den Eingangshallen sind die Wände durchweg, in den Treppenhäusern, Gängen | und in einzelnen anderen Räumen wenigstens theilweise mit Sandstein bekleidet; auch die Gewölbe liegen theilweise zwischen Gurten und Rippen aus Sandstein, die kassetirten Kreuz- und Tonnengewölbe in den Eingangsräumen auf der Nord- und Südfront werden vollständig in Sandstein hergestellt. Neben einem hellgrauen Material, welches denselben Bezugsquellen entstammt wie die Bekleidung der Außenfronten, hat hier zum Theil auch ein etwas dunkleres und farbigeres Material aus den Mosel-, Nahe- und Vogesenbergen Verwendung gefunden. Der Fußboden wird in Fliesen, die Treppen werden in Granit ausgeführt, letztere theils unterwölbt, theils freitragend. Die Versammlungssäle und Garderoben erhalten Wandtäfelung aus Kiefernholz, die Fenstern nach den Außenseiten hin Vergitterung. In dem Hauptgeschoß soll der Sitzungssaal eine ruhige und ernste Architektur in Eichenholz erhalten. Die Sitzungssäle des Bundesraths, die Erholungs-, Erfrischungs- und Leseräume an der Westfront erhalten hohe Wandtäfelungen aus Eichenholz mit Decken ebenfalls aus Eichenholz. Die Wandbekleidung der großen Halle sowie der beiden kleineren Hallen auf der Ostseite des Hauses ist in Stein gedacht, die Wahl des Materials unterliegt noch der Erwägung. Für die Wände und Decken ist zum Theil plastischer und malerischer Schmuck in Aussicht genommen. In dem Etat des Reichsschatzamts sind an Mehrausgaben oder Neuausgaben gegen den laufenden Etat vorgesehen: 10 000 ℳ. zur Einberufung von Sachverständigen und Einholung von schriftlichen Gutachten in gewerblich-technischen Fragen; es hat sich bei der Berathung und Beschlußfassung über solche, namentlich auf dem Gebiete des Zolltarifs und der Verbrauchssteuern, die mündliche oder schriftliche Einholung des Gutachtens von Sachverständigen, welche mit einer genauen Kenntniß der neuesten Fortschritte des technologischen Wissens und der praktischen Bedürfnisse des gewerblichen Lebens ausgerüstet sind, mehr und mehr als Nothwendigkeit herausgestellt. Sodann ist der Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnadenbewilligungen aller Art um 400 000 ℳ., von 2 600 000 ℳ. auf 3 000 000 ℳ., erhöht worden. Die aus demselben zu bestreitenden laufenden Unterstützungen an nicht pensionsberechtigte Invaliden aus dem Kriege 1870/71, welche auf Grund des Kaiserlichen Erlasses vom 22. Juli 1884 gewährt werden, haben nebst den Zuwendungen an Invaliden der Kriege von 1866 und 1870, sowie für Beihülfen an die Hinterbliebenen nicht invalider Militairpersonen den Fonds fast in seiner ganzen bisherigen Höhe in Anspruch genommen, für das neue Etatsjahr würde er bereits überschritten werden und dabei für alle sonstigen Zwecke, zu welchen dieser Fonds bestimmt ist, nichts übrig bleiben. Die Erhöhung ist daher wohl eine unabweisliche. Als Rayon-Entschädigung in Folge der Erweiterung von Festungen u. s. w. sind 258 840 ℳ. mehr (605 000 gegen 346 160) vorgesehen. Für den Kaiserpalast in Straßburg ist die siebente Rate mit 422 400 ℳ. eingestellt, so daß für das nächste Etatsjahr noch ein Rest von 160 000 ℳ. verfügbar bleibt. Der jährliche Reichsbeitrag für die Straßburger Universität ist aus den fortlaufenden in die einmaligen Ausgaben versetzt worden (400 000 ℳ.). Der neue Postetat für 1888/89 weist einen um 1 180 578 ℳ. geringeren Ueberschuß nach, indem einer Erhöhung der Einnahmen von 7 538 640 ℳ. eine Erhöhung der fortdauernden Ausgaben um 6 844 654 ℳ. und der einmaligen Ausgaben um 1 874 564 ℳ. gegenüber steht. Für die Ausgabe kommen u. A. eine Anzahl neuer Stellen, ferner die Erhöhung des Durchschnittssatzes für 232 Stellen von Postsecretairen von 2100 auf 2325 ℳ., Erhöhung des Gehalts der Landbriefträger von 620 auf 630 ℳ., Errichtung von 400 neuen Postagenturen. Durch Forderung erster Raten sind neue Dienstgebäude vorgesehen für: Konitz, Myslowitz, Kottbus, Detmold, Freiberg i. S., Friedberg in Hessen, Gotha, Insterburg, Constanz, Limburg, Ratibor, Spandau, Wurzen. In Berlin sollen eine Reihe Grundstücke zur Erweiterung der Berliner Dienstgebäude angekauft werden. Für Fernsprechzwecke sind als außerordentliche Ausgabe 2 948 000 ℳ. angesetzt, davon 1½ Millionen Mark, um die Hauptlinien der Stadtfernsprechnetze in Berlin durch unterirdische Leitungen zu ersetzen. Der Etat der Reichs-Eisenbahnen weist zunächst eine erfreuliche Steigerung der Einnahmen aus dem Güterverkehr um 2 403 000 ℳ. auf. Die Ausgabenvermehrung im ordentlichen Etat entspricht nur dem wachsenden Betriebe und den dadurch bedingten Mehrkosten. Die Gesammt-Einnahmen belaufen sich auf 47 528 700 ℳ, die Gesammtausgaben des Ordinariums auf 29 244 600, so daß ein Ueberschuß von 18 284 1ö0 ℳ. verbleibt, 1 587 500 ℳ. mehr als im Vorjahr. Im außerordentlichen Etat erscheinen als letzte Rate für eine Sekundärbahn nach Groß-Moyeuvre: 490 000 ℳ., zur Weiterführung der Eisenbahn Straßburg-Rothau bis Saales (franz. Grenze) 400 000 ℳ., zur Herstellung einer Sekundärbahn von Buchsweiler nach Ingweiler 544 000 ℳ. Bezüglich dieser beiden letzteren Anlagen führt die beigefügte Denkschrift aus, daß die Cantone Schirmeck und Saales, |